Freibetrag für investierte Gewinne

Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner wurde mit Wirkung ab der Veranlagung 2007 ein Freibetrag für investierte Gewinne eingeführt. Durch diese Begünstigung können sie bis zu 10% ihres steuerpflichtigen Gewinnes (maximal jedoch € 100.000) steuerfrei stellen, sofern sie abnutzbare Anlagegüter oder bestimmte Wertpapiere des Anlagevermögens im Gewinnjahr angeschafft haben.

Allerdings müssen diese die begünstigte Gewinnbesteuerung vermittelnden Anlagegüter mindestens 4 Jahre zum Betriebsvermögen gehören. Im Falle des Verkaufs, der vorzeitigen Tilgung (z.B. von Anleihen) oder der Verbringung dieser Vermögenswerte in eine Betriebsstätte außerhalb des EU/EWR-Raumes vor Ablauf dieser 4-Jahres-Frist kommt es zu einer Nachversteuerung des Gewinnes.

Vermeidung der Nachversteuerung

Scheidet ein abnutzbares Anlagegut, dessen Anschaffung in Vorjahren den Freibetrag für den steuerpflichtigen Gewinn vermittelt hat, vor Ablauf der 4-Jahres-Frist aus dem Betriebsvermögen aus, kommt es jedenfalls zu einer Nachversteuerung. Nur im Falle des vorzeitigen Ausscheidens von Wertpapieren kann die Nachversteuerung dadurch vermieden werden, dass im Jahr des Ausscheidens eine begünstigte Ersatzanschaffung getätigt wird.
Während bis zur Veranlagung 2007 die Ersatzanschaffung für vorzeitig ausgeschiedene Wertpapiere sowohl aus einem abnutzbaren Anlagegut als auch einem Wertpapier bestehen konnte, ist ab 2008 die Ersatzanschaffung auf abnutzbare Anlagegüter beschränkt. Lediglich im Falle der vorzeitigen Tilgung von Wertpapieren wird die Nachversteuerung auch dann vermieden, wenn binnen zweier Monate neue, begünstigungsfähige Wertpapiere angeschafft werden.