Wird eine Schenkung vorsätzlich nicht binnen der 3-Monats-Frist ab Erwerb angezeigt, kann dies mit einer Strafe im Ausmaß von bis zu 10% des Verkehrswertes des im Schenkungswege erhaltenen Vermögens geahndet werden. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur innerhalb eines Jahres ab Ablauf der 3-Monats-Frist möglich.
Die Strafe verjährt 3 Jahre ab dem Zeitpunkt, … mehr