Bei schlichtem Miteigentum liegt es an der Miteigentümergemeinschaft, wie und wann finanzielle Mittel für anstehende Reparaturen am Gebäude beschafft werden. Somit tragen die Miteigentümer das wirtschaftliche Risiko eines erforderlichen Kapitaleinsatzes für Reparaturen am Haus.
Es bleibt also den Miteigentümern überlassen, ob sie einen Teil der Mietzinseinnahmen für diesen Zweck ansparen, um im … mehr