Mit der Steuerreform 2009 wurde ein neuer Gewinnfreibetrag mit der Veranlagung 2010 eingeführt, der aus einem Grundfreibetrag und einem investitionsbedingtem Gewinnfreibetrag besteht. Gerade für Ärzte, die bisher freiwillig bilanziert haben, ergeben sich dadurch interessante Möglichkeiten.
Ein Arzt ermittelt seinen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit regelmäßig im Rahmen einer Einnahmen-Ausgabe-Rechnung, einer Basispauschalierung oder einer … mehr