Alle Jahre wieder ist – sofern Ihr Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht – im Herbst beim Firmenbuchgericht der Jahresabschluss offen zu legen. Seit letztem Jahr darf der Jahresabschluss bei Gesellschaften mit mehr als € 70.000 Umsatz nur mehr elektronisch eingereicht werden.
Dabei ist zu beachten, dass das Firmenbuchgericht Zwangsstrafen bis zu € 3.600 … mehr