Während der Freibetrag für investierte Gewinne Investitionen in Gebäude nicht als begünstigungsfähig ansah, werden diese ab 2010 beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag berücksichtigt, sofern mit der tatsächlichen Bauausführung erst im Jahr 2009 begonnen wird.
Ab der Veranlagung 2010 wird die bisher nur Einnahmen-Ausgaben-Rechnern zustehende Kürzung des steuerpflichtigen Gewinnes (Freibetrag für investierte Gewinne) allen natürlichen … mehr