Unter einer Rückdeckungsversicherung versteht man eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer abschließt und bei der er als Begünstigter aufscheint. Eine solche Rückdeckungsversicherung muss freilich korrekt bilanziert werden.
Der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung dient dem Arbeitgeber dazu, die Mittel für die Bestreitung seiner Zahlungsverpflichtungen aus den Pensionszusagen an seine Mitarbeiter anzusparen. … mehr