Während es für einen Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft (KG, OG) eine Selbstverständlichkeit darstellt, sich aus seinem Betrieb Geldmittel zu entnehmen, kann dasselbe Verhalten bei einem GmbH-Gesellschafter für böses Erwachen sorgen.
Der Grund für die strengere Handhabe bei Entnahmen aus der GmbH liegt im so genannten Trennungsprinzip. Gesellschafter und GmbH sind rechtlich … mehr