Leasing statt Kauf von Gebäuden

Aufgrund der anhaltenden weltweiten Wirtschaftskrise und der zunehmenden Problematik, Kredite am Kapitalmarkt zu bekommen, sollte Leasing auch als alternativer Weg zur Finanzierung von Investitionen gesehen werden.

Immobilienleasing wird oft gewählt, weil es bei entsprechender Vertragsgestaltung steuerliche Vorteile bringt. Für den Leasingnehmer liegen diese darin, dass er die laufenden Leasingentgelte – sofern das Leasinggut nicht ihm zugerechnet wird – steuermindernd absetzen kann, beim Kauf des Gebäudes müsste er die Anschaffungskosten des Gebäudes zur Gänze aktivieren und könnte diese nur über eine bestimmte Laufzeit verteilt abschreiben. Umsatzsteuerlich hat das Leasingmodell den Vorteil, dass der Leasinggesellschaft für die Baukosten sofort der volle Vorsteuerabzug zusteht, der Leasingnehmer die Umsatzsteuer jedoch nur auf die laufenden Leasingraten zahlen muss.

Liquidität und Rating verbessert

Die Attraktivität für Unternehmen besteht dabei darin, dass mit dem Leasing die eigene Liquidität und das Rating verbessert werden können. Unter der Voraussetzung geeignet festgelegter Vertragsbedingungen sind nämlich lediglich die laufenden Leasingraten als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen; beim Kreditkauf müsste man dagegen die gesamte ausständige Kreditsumme auf der Passivseite der Bilanz ausweisen.

Eine Sonderform des Leasings ist dabei das Sale-and-Lease-back. Dabei verkauft das Unternehmen eine Immobilie an eine Leasinggesellschaft und mietet sie zur weiteren Nutzung gleichzeitig wieder zurück. Langfristig in Anlagen und Maschinen gebundenes Kapital kann dadurch wieder freigesetzt werden. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist zudem positiv, dass die beim Verkauf aufgedeckten stillen Reserven das Bilanzbild weiter verbessern, steuerrechtlich erhöhen diese jedoch als Veräußerungsgewinn den zu versteuernden Jahresgewinn. Um nach dem Verkauf auch tatsächlich eine Zurechnung zum Leasinggeber zu erreichen, muss dabei auf die entsprechende Vertragsgestaltung geachtet werden.

Unser Tipp: Sollten bei Ihnen Immobilieninvestitionen anstehen und haben Sie Zweifel, die notwendigen Kreditmittel zu erhalten, so verabsäumen Sie es nicht, Ihre Bank auch mit der Möglichkeit des Immobilienleasings zu konfrontieren. Zur umfassenden Beratung im Vorfeld und zur Unterstützung bei der tatsächlichen Umsetzung ist die Beiziehung von uns als Steuerberater anzuraten.