Sicherheitszuschläge werden seitens der Finanz verhängt, wenn die abgabenrechtlichen Formvorschriften verletzt werden. Unvollständigkeiten von Büchern und Aufzeichnungen werden damit „ausgeglichen“. Soweit sollte es aber gar nicht kommen, wenn die entsprechenden Vorschriften befolgt werden.
Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen Belege sind sieben Jahre aufzubewahren. Auch Geschäftspapiere und … mehr