Durch das Abgabenänderungsgesetz 2011 haben sich im Bereich des Neugründungs-Förderungsgesetzes für Jungärzte, die ab 2012 eine Praxis gründen, interessante abgabenschonende Möglichkeiten aufgetan.
Derzeit ist nur für die ersten zwölf Monate ab Neugründung eine Befreiung von bestimmten lohnabhängigen Abgaben, insbesondere vom Dienstgeberbeitrag (DB) und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) vorgesehen. Da neu gegründete … mehr