Wurde ein steuerpflichtiger Vorgang nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Finanzamt erklärt oder eine Steuer nicht fristgerecht abgeführt, kann ein Finanzstrafverfahren eingeleitet werden. Vor allem dann, wenn das Finanzamt den Verdacht hegt, dass dies dem Steuerpflichtigen nicht nur irrtümlich passiert ist, sondern dass ihn daran ein Verschulden trifft.
Der Einleitung und Verurteilung wegen eines … mehr