Bisher entstand im neuen Arbeitsjahr ein neuerlicher Entgeltfortzahlungsanspruch auch dann, wenn der Arbeitnehmer bei fortdauerndem Krankenstand bereits im vorangegangenen Arbeitsjahr gekündigt oder unberechtigt entlassen wurde. Nun ist das aber anders.
Gemäß dem österreichischen Entgeltfortzahlungsgesetz hat ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung seines Entgelts. Dieser Anspruch besteht für krankheitsbedingte Dienstverhinderungen von bis … mehr