Die mit dem Sparpaket 2012 eingeführte neue Auflösungsabgabe in Höhe von derzeit noch € 110 zugunsten des Arbeitsmarktservices ist bei Beendigung jedes echten oder freien Dienstverhältnisses zu leisten, wenn der Dienstgeber den Dienstnehmer kündigt, der Dienstnehmer berechtigt vorzeitig austritt oder das Dienstverhältnis einvernehmlich (ohne nachfolgende Pensionierung) aufgelöst wird.
Grundsätzlich gilt dies auch … mehr