Die Haftung eines Auftraggebers in der Baubranche umfasst ab 1. Juli 2011 auch eine Haftung für an das Finanzamt abzuführende lohnabhängige Abgaben des beauftragten Unternehmens.
Bereits seit 1.9.2009 besteht für Bauunternehmer, die Aufträge an Subunternehmer vergeben, eine Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge des Subunternehmers. Der Auftraggeber im Baugewerbe haftet dabei für Sozialversicherungsbeiträge des Subunternehmers … mehr