Bei Anwendung der neuen Pauschalierungsverordnung ist der Gastwirt mindestens drei Jahre an die gewählte Modul-Kombination gebunden. Es sollte also rechtzeitig kalkuliert werden, ob und in welcher Form sich die Pauschalierung auszahlt.
Nach der neuen Verordnung können folgende Pauschalen abgesetzt werden:
Grundpauschale: 10% des Umsatzes (mind. € 3.000, max. € 25.500).
Zusätzlich zum … mehr