In den vergangenen Jahren wurde von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) für die Berechnung von Personalrückstellungen ein Zinssatz in Höhe von 3% bis 4% empfohlen. Aufgrund der schlechten Realzinssatzentwicklung musste diese Empfehlung nach unten korrigiert werden, was zu einer Erhöhung dieser Rückstellungen und einer Ergebnisbelastung in der Bilanz führen kann.
Ein buchführungspflichtiges … mehr