Errichter von Photovoltaikanlagen können ab nun die Vorsteuer für die Errichtung der Photovoltaikanlage abziehen und müssen auf ihren Stromrechnungen 20% Umsatzsteuer ausweisen. Das folgt aus einem Urteil der Europäischen Gerichtshofes (EuGH).
Dem Urteil ging ein langes Verfahren in Österreich voraus. Ein Oberösterreicher errichtete auf dem Dach seines Wohnhauses eine Photovoltaikanlage. Die Anlage … mehr