Für geringfügig beschäftigte Gesellschafter-Geschäftsführer einer wirtschaftskammerzugehörigen GmbH, die eine vorzeitige Alterspension beziehen, könnte ein aktuelles Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes Probleme bringen.
Da das Höchstgericht in dieser Konstellation von einer GSVG-Pflichtversicherung des Geschäftsführers ausgeht, kommt es in der Folge zum Wegfall der vorzeitigen Alterspension. Diese negative Auswirkung kann nur dadurch vermieden werden, dass der … mehr