Gibt es mehrere Erben und sollen bestimmte zur Erbmasse gehörende Wirtschaftsgüter wie Grundstücke, Wertpapiere oder Betriebe auf bestimmte Erben gegen Leistung eines Wertausgleichs aufgeteilt werden, ist aus einkommensteuerlicher Sicht besondere Vorsicht geboten.
In diesem Fall kann nämlich unter bestimmten Umständen ein steuerlicher Veräußerungstatbestand ausgelöst werden, der bei den Erben entsprechend zu versteuern … mehr