Wer für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2014 enden, zur Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrags Wertpapiere kaufen will, muss sich auf Wohnbauanleihen, die dem Betrieb für mindestens 4 Jahre gewidmet sind, beschränken. Für Wirtschaftsjahre vom 1.1.2014 bis 31.12.2014 können also nur Wohnbauanleihen als begünstigte Wertpapiere erworben werden – unabhängig vom Kaufdatum.
Natürliche Personen (als Einzelunternehmer … mehr