Ein kleines Vereinsfest kann steuerlich begünstigt sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Unter Erfüllung dieser Voraussetzungen sind kleine Vereinsfeste auch nicht von der Registrierkassenpflicht betroffen.
Steuerliche Begünstigungen kommen für Vereine insbesondere unter der Voraussetzung in Betracht, dass diese nach der Satzung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar auf die Förderung … mehr