Die Schaumweinsteuer stellt für den Fiskus keine bedeutende Einnahmenquelle dar. So betrug das Steueraufkommen im vorigen Jahr lediglich € 6 Mio.. Der Verfassungsgerichtshof stufte nun das Schaumweinsteuergesetz als nicht verfassungswidrig ein.
Das Bundesfinanzgericht hatte die im Vorjahr wiedereingeführte Sektsteuer für verfassungswidrig eingestuft und dem Verfassungsgerichtshof empfohlen, die Steuer aufzuheben. Das Finanzgericht … mehr