Die Registrierkassenpflicht – von der sich die Bundesregierung erhebliche Steuermehreinnahmen verspricht – soll für gemeinnützige Vereine und bei Umsätzen im Freien („Kalte-Hände-Regelung“) entschärft werden.
Der Ministerrat hat am 21. Juni 2016 einige Erleichterungen zur Registrierkassenpflicht, vor allem für gemeinnützigen Vereine, Vereinsfeste und iZm Umsätzen im Freien beschlossen. Die Eckpunkte sind:
- Verschieben des