Die im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 erfolgte Erhöhung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen hat zur Folge, dass zur Ermittlung der Umsatzsteuer das pauschale Entgelt auf die einzelnen Teilleistungen aufzuteilen ist.
Insbesondere im Hotellerie- und Gastronomiegewerbe ist es gängige Praxis, dass Betriebe für Leistungen, die sich aus mehreren Teilleistungen zusammensetzen (z.B. Zimmer mit … mehr