Das Bundesfinanzgericht hat die Optionsprämie betreffend einen Optionsvertrag, der zur Absicherung gegen Kursverluste abgeschlossen wurde, als Werbungskosten anerkannt.
Werbungskosten sind alle Aufwendungen und Ausgaben, die zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen dienen. Das bedeutet, dass für die Qualifizierung von Aufwendungen als Werbungskosten ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Einnahmenerzielung gerichteten außerbetrieblichen … mehr