Seit 2008 wird keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr erhoben. Bei Erbschaften von Grundstücken kann es dennoch zu einer erheblichen Steuerbelastung kommen.
Für die Übertragung von Grundstücken im Erbwege fällt einerseits Grunderwerbsteuer (GrESt) an. Bei nicht land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken bildet die Bemessungsgrundlage der Grundstückwert. Der Steuersatz ist dabei gestaffelt und beträgt für … mehr