Beim Verkauf der Patientenkartei muss ein Arzt nur dann, wenn er als Kleinunternehmer eingestuft werden kann, keine Umsatzsteuer für die Patientenkartei in Rechnung stellen.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht sind bei sämtlichen Leistungen und Lieferungen im Rahmen des Unternehmens einer Person, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt und somit als Unternehmer anzusehen … mehr