Einkünfte von Aushilfskräften aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis sind seit 1.1.2017 in bestimmten Fällen von der Lohnsteuer befreit.
Beziehen Aushilfskräfte für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Grenze 2017: € 425,70 im Kalendermonat) Einkünfte, so sind diese seit dem 1.1.2017 in bestimmten Fällen von der Lohnsteuer befreit.
Voraussetzungen für die Befreiung
Um die Befreiung in Anspruch … mehr