Auftraggebende Unternehmen, die Bauleistungen an Subunternehmer weitergeben, sollen künftig für die Sozialversicherungsbeiträge dieser Subunternehmer haften.
Um der systematischen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen im Baubereich Herr zu werden, könnte bereits Anfang 2009 eine neue Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge eingeführt werden. Die neue Regelung beträfe Bauunternehmen, die Bauleistungen an Subunternehmer weitergeben. Wird ein Unternehmen, das kein … mehr