Durch den Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegt der Erwerb von Liegenschaften aufgrund einer Erbschaft oder einer Schenkung unter Lebenden seit dem 1.8. 2008 der Grunderwerbsteuer. Neben der 3,5%igen Grunderwerbsteuer fällt auch eine Eintragungsgebühr für die Einverleibung im Grundbuch in Höhe von 1% an.
Bemessungsgrundlage ist jeweils der 3-fache Einheitswert. Fraglich ist, … mehr