Hebt die Krankenanstalt bei Auszahlung der Sonderklassegebühren für die Nutzung ihrer Einrichtungen einen Hausanteil ein und nimmt der Arzt die Pauschalierung in Anspruch, so ist der Hausanteil durch das Pauschale abgedeckt. Der Hausanteil kann ab der Veranlagung 2008 dann nicht mehr zusätzlich zu den pauschalierten Ausgaben als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
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