Mit der Steuerreform 2009 wird das System des bisher geltenden Freibetrages für investierte Gewinne mit Wirkung ab der Veranlagung 2010 ausgeweitet. Alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten kommen nun in den Genuss des Freibetrages.
Ab der Veranlagung 2007 konnten Einnahmen-Ausgaben-Rechner sowie Handelsvertreter, Künstler/Schriftsteller und Sportler ihren steuerpflichtigen Gewinn kürzen, sofern sie im … mehr