Da Künstler über ein unregelmäßiges und oftmals geringes Einkommen verfügen, wurde der Künstler-Sozialversicherungsfonds geschaffen, der einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen zur Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung leistet.
Selbstständig erwerbstätige Künstler sind regelmäßig in die Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) einbezogen. Im Jahr 2009 beträgt der maximale Zuschuss durch den Künstler-Sozialversicherungsfonds € 1.230. … mehr