Die Abmeldung eines Dienstnehmers bei der Gebietskrankenkasse hat innerhalb von 5 Werktagen nach Beendigung des Dienstverhältnisses zu erfolgen.
Dabei ist auch der Abmeldegrund anzuführen – Abmeldegründe sind insbesondere
- Kündigung durch den Dienstnehmer
- Kündigung durch den Dienstgeber
- Zeitablauf
- fristlose Entlassung
zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass – sofern das Dienstverhältnis nicht aus Verschulden des Dienstnehmers aufgelöst wurde – vom Dienstgeber eine Auflösungsabgabe zu entrichten ist.
Wenn der Dienstnehmer seinen Urlaub noch nicht zur Gänze konsumiert hat, ist neben den aliquoten Sonderzahlungen auch eine Urlaubsentschädigung auszuzahlen – bitte geben Sie uns daher auch die Anzahl der noch nicht konsumierten Urlaubstage bekannt.