Rechtzeitige Anmeldung von Dienstnehmern bei der Gebietskrankenkasse

Neue Dienstnehmer müssen vor Arbeitsbeginn bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden (auch wenn ein Dienstnehmer zB nur „einige Stunden zur Probe“ arbeiten soll); bei Nichtanmeldung und/oder verspäteter Anmeldung drohen hohe Strafen für Schwarzarbeit.

Zur Anmeldung notwendig sind

  • Name + Anschrift des Dienstnehmers
  • Nationalität und Geburtsort
  • Sozialversicherungsnummer und Geburtsdatum
  • Eintrittsdatum
  • Familienstand und Name und Sozialversicherungsnummer aller mitversicherten Angehörigen
  • Bezeichnung der Tätigkeit
  • Vereinbarter Bruttobezug und Anzahl der Wochenstunden
  • Einstufung im Kollektivvertrag und angerechnete Vordienstzeiten
  • Bankverbindung

Spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit ist dem Dienstnehmer ein Dienstzettel auszuhändigen, in welchem alle wesentlichen Punkte des vereinbarten Dienstverhältnisses enthalten sein müssen (Kopien von Dienstzetteln werden seit 2015  bei GPLA-Prüfungen regelmässig verlangt).