Kurzarbeit und Steuererleichterungen infolge Corona-Virus

BMF – Steuerliche Erleichterungen anlässlich Coronavirus (inkl. Antragsformulare)

Das BMF hat steuerliche Sonderregelungen zur liquiditätsmäßigen Erleichterung der Unternehmen erlassen. Diese sind HIER abrufbar.

Das kombinierte Antragsformular dazu ist HIER abrufbar.

Damit können Unternehmen Erleichterungen wie die Herabsetzung der ESt-/ KSt-Vorauszahlungen 2020 bis auf null, die Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen für bestehende Nachforderungen aus Bescheiden, Zahlungserleichterungen und Nichtfestsetzung bzw. Herabsetzung von Säumniszuschlägen beantragen. Das Antragsformular kann via FinOnline oder direkt an den Postkorb corona@bmf.gv.at gesendet werden.

COVID-19-Kurzarbeitsmodell

Die Regierung hat eine vereinfachtes Kurzarbeitsmodell zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krisensituation beschlossen. Die Kurzarbeit ist beim AMS oder WKO anzumelden, der Durchrechnungszeitraum der Arbeitszeit kann auf maximal 90 Prozent reduziert werden, kann aber vorübergehend auch Null betragen. Zu beachten ist, dass vor der Kurzarbeit der vorhandene Resturlaub sowie Zeitguthaben konsumiert werden müssen (siehe § 37b AMSG idF COVID-19 Gesetz).

Weitere Infos finden Sie beim AMS und bei der WKO.

Erleichterungen bei Länder- und Gemeindeabgaben

In den Bundesländern sind Erleichterungen betreffend Landes- und Gemeindeabgaben geplant.

  • Oberösterreich: Die oberösterreichische Tourismusbeitragsstelle unterstützt durch diverse Erleichterungen, Infos dazu können Sie HIER abrufen.
  • Vorarlberg: Die Landesstelle Vorarlberg ist mit dem Gemeindeverband in Kontakt, der derzeit die Möglichkeiten der Stundung oder anderer Erleichterungen bei allen Gemeindeabgaben erarbeitet.
  • Tirol: Die Landesstelle Tirol hat uns informiert, dass die Abteilung Tourismus des Landes Tirol das Beitragswesen vorerst für zwei Wochen eingefroren hat und situationsbedingt weitere Entscheidungen treffen wird.
  • Burgenland / Eisenstadt: In Eisenstadt werden auf Antrag zinsfreie Stundungen von Gemeindeabgaben bis Ende August gewährt. Dies betrifft die Kommunalsteuern, die Grundsteuern und die Kanalabgaben. Anträge können ab sofort per E-Mail an finanzen@eisenstadt.at gestellt werden. Weitere Infos HIER.