Als vereinfachte Methode für die Gewinn- und Vorsteuerermittlung war die Pauschalierung für das Gastgewerbe in der bisherigen Form nur mehr bis zur Veranlagung des Jahres 2012 anwendbar. Seit 1.1.2013 gilt eine neue Gastgewerbepauschalierungsverordnung.
Die neue Gastgewerbepauschalierungsverordnung ist unter folgenden Voraussetzungen anwendbar:
- Die gewerberechtliche Berechtigung für das Gastgewerbe muss während des gesamten Wirtschaftsjahres