Betreibt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein Unternehmen, das die für die Rechnungslegungspflicht maßgeblichen Grenzen überschreitet, so ist sie zur Eintragung als OG oder KG verpflichtet.
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) sind im Gegensatz zur Offenen Gesellschaft (OG) oder Kommanditgesellschaft (KG) nicht rechtsfähig. Dies hat zweierlei zur Folge:
1. GesbR ist nicht firmenbuchfähig
Während … mehr