Mit der letzten Steuerreform erfolgte eine umfassende Reformierung der Grundstücksbesteuerung. Der 31. März 2012 wurde dabei als maßgeblicher Stichtag festgelegt. Zudem unterliegen Grundstücksverkäufe natürlicher Personen seit 1.4.2012 im Regelfall nur noch der 25%igen Immobiliensteuer (ImmoSt).
Die wesentlichen Eckpfeiler der Reform:
- Wird ein Grundstück verkauft, dass per 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangen war („Altvermögen“),