Mittels schriftlichem Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann ein Vollübertritt vom alten ins neue Abfertigungssystem vereinbart werden. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung ist nur noch bis 31.12.2012 möglich.
Mit Wirkung vom 1.1.2003 gilt für alleArbeitsverhältnisse, die vor diesem Stichtag begonnen haben, die Abfertigung „alt“. Dabei bekommt ein Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitgeber-Kündigung, … mehr