Damit die Gruppenbesteuerung in Anspruch genommen werden kann, muss ein entsprechender Gruppenantrag vor Ende jenes Wirtschaftsjahres, in welchem die Gruppenbesteuerung erstmals angewendet werden soll, unterzeichnet und innerhalb eines Monats an das Finanzamt übermittelt werden.
Entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, ist ein Gruppenantrag bis spätestens 31.12.2013 zu unterzeichnen, wenn die Vorteile der Gruppenbesteuerung … mehr