Die von den jeweiligen Länderärztekammern einzurichtenden Wohlfahrtsfonds gewähren Ärzten und Zahnärzten (ausgenommen Dentisten) und deren anspruchsberechtigten Angehörigen diverse Versorgungs- und Unterstützungsleistungen. Das reicht etwa von Altersversorgung und Krankenunterstützung bis zur Versorgung von Witwen und Waisen.
Die Wohlfahrtsfonds bilden ein zweckgebundenes Sondervermögen der jeweiligen Ärztekammer. Die Beiträge der Ärzte zu diesen Wohlfahrtsfonds sind … mehr