Vereine, die mit Zeltfesten oder Konzerten ihren laufenden Betrieb finanzieren, werden künftig steuerlich entlastet. Die wesentlichen Neuerungen im Detail.
Freibetrag für begünstigte Zwecke wird angehoben
Erwirtschaftet ein gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Verein einen Gewinn am Ende des Jahres, wurden bisher die ersten € 7.300 nicht besteuert. Dieser Freibetrag wurde nun auf € … mehr