Sind mehrere Personen (Mit-)eigentümer eines Grundstücks, kann aus zivilrechtlicher Sicht das anteilige Eigentumsrecht entweder im Rahmen des so genannten „ideellen Miteigentums“ oder im Rahmen des „Wohnungseigentums“ gestaltet sein.
Während das ideelle Miteigentum lediglich einen prozentuellen (ideellen) Eigentumsanteil am gesamten Grundstück vermittelt, ist mit Wohnungseigentum ein ausschließliches Nutzungs- und Verfügungsrecht über eine bestimmte … mehr