Zur Abgrenzung, ab wann ein kleines Vereinsfest zu einem großen Vereinsfest und damit zu einem nicht begünstigten Geschäftsbetrieb eines Vereins wird, hat die Finanz nun Klarstellungen getroffen.
Sind bei einem Verein die tatsächliche Geschäftsführung und die Statuten ausschließlich und unmittelbar auf die Förderung gemeinnütziger Zwecke ausgerichtet, kommen diesem Verein aus abgabenrechtlicher Sicht … mehr