Bis jetzt vertrat die Finanz die Ansicht, dass die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit ein Jahr nach der Betriebsaufgabe oder -veräußerung für die Inanspruchnahme des halben Durchschnittssteuersatzes nicht schädlich ist. Nun soll aber jegliche Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit diese Steuerbegünstigung ausschließen.
Die Betriebsveräußerung oder die Betriebsaufgabe ist der letzte Akt des Unternehmers. Der Gesetzgeber nimmt … mehr