Unter bestimmten Voraussetzungen muss keine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht werden
Tätigt ein Unternehmer steuerpflichtige Umsätze, so ist er verpflichtet, eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) an das Finanzamt zu übermitteln. Der Voranmeldungszeitraum ist entweder ein Monat oder ein Quartal. Die UVA ist bei monatlicher Abgabe spätestens am 15. Tag des auf einen Kalendermonat zweitfolgenden Kalendermonats … mehr