Für Jungärzte, die eine Praxis eröffnen, bestehen aufgrund des Neugründungs-Förderungsgesetzes interessante Förderungsmöglichkeiten, wenn sie Mitarbeiter beschäftigen.
Unter gewissen Voraussetzungen steht eine Befreiung von bestimmten lohnabhängigen Abgaben, insbesondere vom Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (kurz DB) und vom Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (kurz DZ), für einen Zeitraum von 12 Monaten zu.
Seit dem Jahr 2012 beträgt … mehr