Größere Veränderungen bei der Grunderwerbsteuer sind 2016 bei der Übertragung von Zinshäusern, gewerblich genutzten Gebäuden, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken zu erwarten.
Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grunderwerbsteuer für die unentgeltliche Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben soll auch in Zukunft der einfache Einheitswert bleiben. Größere Veränderungen – und davon sind auch … mehr