Ein Antrag auf Herabsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für das laufende Kalenderjahr kann nur noch bis 30. September gestellt werden.
Personen, die steuerpflichtige Einkünfte erzielen, müssen während des laufenden Jahres Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen (letzteres bei Kapitalgesellschaften) leisten. Im Falle eines Gewinnrückgangs im aktuellen Jahr kann aber beim Finanzamt ein begründeter Antrag auf … mehr