Die Geltendmachung von Verlusten kann zu einer erheblichen Reduzierung der Steuerbelastung führen. Eine Einstufung als Liebhaberei durch die Finanzverwaltung sollte daher stets hinterfragt werden.
In einem vom Bundesfinanzgericht (BFG) entschiedenen Fall versagte die Finanz einem pensionierten 72-jährigen Arzt die Verlustverwertung aus seiner verlustträchtigen Notarzttätigkeit ab dem Jahr 2011, weil der Arzt im … mehr