Unter Umständen kann eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen beantragt und ein Liquiditätsvorteil lukriert werden.
Die laufenden Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen werden vom Finanzamt per Bescheid gemeinsam mit dem letzten Einkommensteuerbescheid vorgeschrieben. Dabei ist für die Festsetzung der Vorauszahlung eines Kalenderjahres die Einkommensteuerschuld für das letzte veranlagte Jahr um 4% zu erhöhen. Erfolgt die Veranlagung … mehr