Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Vereinen steuerliche Begünstigungen zu. So sind etwa „kleine Vereinsfeste“ von der Umsatzsteuerpflicht gänzlich und von der Körperschaftsteuer bis zu einem Gewinn in Höhe von 10.000 pro Jahr befreit.
Die nunmehr aktualisierten Vereinsrichtlinien des Finanzministeriums, die die Rechtsauslegung der Finanzverwaltung widerspiegeln, treffen klarstellende Aussagen zur steuerlichen Behandlung von … mehr