Ein Antrag auf Vorsteuererstattung in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist möglich, sobald österreichische Unternehmer im Ausland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen und in den ausgestellten Rechnungen ausländische Vorsteuer ausgewiesen ist.
Beispiel:
Ein österreichischer Unternehmer übernachtet im Rahmen einer Geschäftsreise in einem Hotel in Venedig. Das Hotel verrechnet die Leistung zuzüglich italienischer Umsatzsteuer. Der … mehr